Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.

 

§ 2 Vertragsgrundlage

Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers sowie diese AGB. Es gilt ausschließlich das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB. Die VOB/B findet nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.

 

§ 3 Angebot, Kostenvoranschläge und Preise

(1) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage verbindlich.

(2) Festpreise gelten ausschließlich für ausdrücklich als solche bezeichnete Angebote. Der tatsächliche Zeit-, Personal- oder Materialaufwand ist nicht abrechnungsrelevant.

(3) Unvorhersehbarer Mehraufwand, der bei Angebotsabgabe objektiv nicht erkennbar war (z. B. verdeckte Mängel, besondere Untergrundverhältnisse), berechtigt den Auftragnehmer auch bei Festpreisangeboten zur gesonderten Berechnung nach vorheriger Information des Auftraggebers.

(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis gekennzeichnet sind. Abweichungen von bis zu ±20 % gelten als branchenüblich.

(5) Überschreitungen von mehr als 20 % werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.

 

§ 4 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis gemäß Angebot (§§ 631, 632 BGB). Die Schlussrechnung wird nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme gemäß § 640 BGB gestellt.

 

§ 5 Anzahlungen und Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn oder während der Ausführung angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen, insbesondere für Materialkosten, gemäß § 632a BGB zu verlangen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 7 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Bei Verarbeitung oder Verbindung erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum. Forderungen aus Weiterveräußerung werden abgetreten.

 

§ 8 Zusatz- und Mehrleistungen

Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Beauftragung gesondert vergütet.

 

§ 9 Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen trotz Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

 

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach BGB.

 

§ 12 Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, bleibt der Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen bestehen (§ 648 BGB).

 
§ 13Terminversäumnis / Ausfallentschädigung
 
 (1) Vereinbarte Termine gelten als verbindlich, sobald sie durch uns bestätigt wurden.
 (2) Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab oder ist der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erreichbar bzw. nicht vor Ort, sind wir berechtigt, eine Ausfallentschädigung zu verlangen.
 (3) Die Ausfallentschädigung beträgt 80,00 € netto.
 (4) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 (5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 14 Abrechnung von Leistungen, Fahrzeiten und Pauschalen

(1) Die Abrechnung von Arbeitsleistungen erfolgt auf Stundenbasis zu dem jeweils gültigen Stundensatz. Montage- und Arbeitszeiten werden je angefangene 30 Minuten berechnet.
 
 (2) Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit und werden je angefangene 15 Minuten berechnet.
 
 (3) Für den Einsatz von Fahrzeugen, Werkzeugen und Geräten wird eine Geräte- und KFZ-Pauschale erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarifgebiet:
 Tarifgebiet 1: 13,00 € netto
 Tarifgebiet 2: 23,00 € netto
 Tarifgebiet 3: 28,00 € netto
 
 (4) Zusätzlich werden Verbrauchs- und Hilfsstoffe berechnet:
 Schmiermittelpauschale: 3,00 € netto
 Schweißmittelpauschale: ab 9,00 € netto, abhängig von Art und Menge
 Klein- und Befestigungsmaterial: ab 5,00 € netto, abhängig von Art und Menge
 Korrosionsschutz (z. B. Kaltzink, Spray oder Paste, Grundierung, Lack): ab 7,00 € netto, abhängig von Art und Verbrauch
 
 (5) Die Zuordnung zum jeweiligen Tarifgebiet sowie die Höhe der Verbrauchsmittelpauschalen erfolgen nach tatsächlichem Aufwand und Einsatzbedingungen.
 
 (6) Weitergehende Leistungen, Zuschläge oder Pauschalen bleiben vorbehalten, sofern diese gesondert vereinbart oder ausgewiesen sind.


§ 15 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.